Loggia
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Loggia – Definition, Unterschiede zu Balkon & Terrasse und Bedeutung im Mietrecht
Loggien sind überdachte, in die Gebäudestruktur integrierte Außenflächen, die an fünf Seiten durch Wände, Boden und Decke eingefasst sind und nur auf einer Seite offen bleiben. Durch diese Bauweise bietet sie besseren Schutz vor Witterungseinflüssen als ein klassischer Balkon oder eine Terrasse.
Unterschied zwischen Loggien und Balkons
- Loggia – In das Gebäude eingebaut, an fünf Seiten geschlossen, nur eine Seite offen.
- Balkon – Ragt aus der Fassade heraus und ist an mehreren Seiten offen.
Loggien und Mietrecht – Wie werden sie im Mietzins berechnet?
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Loggien und Balkons oder Terrassen liegt in der Anrechnung der Fläche nach dem Mietrechtsgesetz (MRG).
- Die Bodenfläche von Loggien zählt zur Nutzfläche gemäß MRG.
- Sie wird in die Berechnung des Hauptmietzinses einbezogen.
- Ein Balkon oder eine Terrasse wird hingegen nicht als Nutzfläche angerechnet.
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Loggia – Definition, Unterschiede zu Balkon & Terrasse und Bedeutung im Mietrecht
Loggien sind überdachte, in die Gebäudestruktur integrierte Außenflächen, die an fünf Seiten durch Wände, Boden und Decke eingefasst sind und nur auf einer Seite offen bleiben. Durch diese Bauweise bietet sie besseren Schutz vor Witterungseinflüssen als ein klassischer Balkon oder eine Terrasse.
Unterschied zwischen Loggien und Balkons
- Loggia – In das Gebäude eingebaut, an fünf Seiten geschlossen, nur eine Seite offen.
- Balkon – Ragt aus der Fassade heraus und ist an mehreren Seiten offen.
Loggien und Mietrecht – Wie werden sie im Mietzins berechnet?
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Loggien und Balkons oder Terrassen liegt in der Anrechnung der Fläche nach dem Mietrechtsgesetz (MRG).
- Die Bodenfläche von Loggien zählt zur Nutzfläche gemäß MRG.
- Sie wird in die Berechnung des Hauptmietzinses einbezogen.
- Ein Balkon oder eine Terrasse wird hingegen nicht als Nutzfläche angerechnet.
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Loggia – Definition, Unterschiede zu Balkon & Terrasse und Bedeutung im Mietrecht
Loggien sind überdachte, in die Gebäudestruktur integrierte Außenflächen, die an fünf Seiten durch Wände, Boden und Decke eingefasst sind und nur auf einer Seite offen bleiben. Durch diese Bauweise bietet sie besseren Schutz vor Witterungseinflüssen als ein klassischer Balkon oder eine Terrasse.
Unterschied zwischen Loggien und Balkons
- Loggia – In das Gebäude eingebaut, an fünf Seiten geschlossen, nur eine Seite offen.
- Balkon – Ragt aus der Fassade heraus und ist an mehreren Seiten offen.
Loggien und Mietrecht – Wie werden sie im Mietzins berechnet?
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Loggien und Balkons oder Terrassen liegt in der Anrechnung der Fläche nach dem Mietrechtsgesetz (MRG).
- Die Bodenfläche von Loggien zählt zur Nutzfläche gemäß MRG.
- Sie wird in die Berechnung des Hauptmietzinses einbezogen.
- Ein Balkon oder eine Terrasse wird hingegen nicht als Nutzfläche angerechnet.