Grenzkataster – Grundsteuerkataster

Grundsteuerkataster und Grenzkataster in Österreich: Unterschiede, Bedeutung und rechtliche Auswirkungen beim Liegenschaftserwerb

Der Grundsteuerkataster in Österreich, auch bekannt als Franziszeischer Kataster, wurde ab 1817 auf Anordnung von Kaiser Franz I. eingeführt. Sein primärer Zweck war die Festlegung von Grundstücksgrenzen und -verläufen, um als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer zu dienen. Auch heute noch werden die historischen Einträge dieses Katasters in bestimmten Fällen herangezogen.

Mit dem Vermessungsgesetz vom 1. Jänner 1969 wurde der Grundsteuerkataster durch den moderneren Grenzkataster abgelöst. Der Grenzkataster ist technisch präziser und beinhaltet ein umfassendes technisches Operat, das unter anderem ein Koordinatenverzeichnis der Grundstücksgrenzen, Pläne, ein Grundstücksverzeichnis und ein Adressregister umfasst. Eine der wichtigsten rechtlichen Konsequenzen: Die im Grenzkataster eingetragenen Grundstücksgrenzen und Flächen sind für alle Eigentümer und deren Rechtsnachfolger verbindlich.

Praktische Relevanz beim Erwerb von Immobilien in Österreich

Die Art des Katasters, in dem ein Grundstück erfasst ist – sei es der ältere Grundsteuerkataster oder der modernere Grenzkataster – hat erhebliche Auswirkungen auf den Liegenschaftserwerb in Österreich. Wird ein Grundstück erworben, das nur im Grundsteuerkataster erfasst ist, gelten rechtlich die natürlichen Grenzen und Flächen. Dies bedeutet, dass der Käufer keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass die tatsächliche Größe des Grundstücks mit den Einträgen im Grundsteuerkataster übereinstimmt.

Anders verhält es sich beim Grenzkataster: hier sind die eingetragenen Grundstücksflächen und Grenzpunkte rechtlich verbindlich. Selbst wenn es vor Ort Unterschiede gibt, wie zum Beispiel einen Grenzzaun, der versetzt steht, bleibt die im Grenzkataster eingetragene Fläche maßgeblich.
Für alle, die eine Liegenschaft in Österreich erwerben möchten, ist es daher entscheidend zu prüfen, ob das Grundstück im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster erfasst ist. Ein Hinweis darauf findet sich im Grundbuchauszug: Grundstücke, die im Grenzkataster erfasst sind, sind im A1-Blatt des Grundbuchauszugs mit einem „G“ neben der Grundstücksnummer gekennzeichnet.