Kurzzeitvermietung
Kurzzeitvermietung von Wohnungen – Was Sie wissen müssen
Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen unterliegt in Wien strengen Regelungen, sowohl im Eigentumsrecht als auch im Baurecht. Vermieter sollten unbedingt den Wohnungseigentumsvertrag und die geltenden baurechtlichen Vorschriften prüfen, bevor sie ihre Immobilie für touristische Zwecke anbieten. Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen erfordert eine sorgfältige Prüfung sowohl des Eigentumsrechts als auch des Baurechts. Diese Aspekte spielen eine entscheidende Rolle, wenn eine Immobilie für touristische Zwecke bzw. kurzfristige Vermietungen genutzt werden soll.
Eigentumsrecht: Der Wohnungseigentumsvertrag
Im eigentumsrechtlichen Kontext ist der Wohnungseigentumsvertrag von zentraler Bedeutung. Dieses Dokument regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Eigentümern eines Wohnungseigentumsobjekts in einer Liegenschaft. Es enthält unter anderem Vereinbarungen, die von allen Miteigentümern eingehalten werden müssen, oft beinhalten diese Regelungen zur Kurzzeitvermietung.
Der Wohnungseigentumsvertrag definiert auch die Nutzung aller Flächen der Liegenschaft, wie etwa Wohnungen, Geschäftsräume, Parkplätze und andere Nutzflächen. Möchten Eigentümer eine Fläche für andere Zwecke, etwa Kurzzeitvermietung, umwidmen, ist in der Regel die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. Ohne diese Zustimmung kann eine solche Nutzung rechtlich untersagt werden.
Baurecht: Regelungen zur Kurzzeitvermietung
Neben den eigentumsrechtlichen Vorschriften spielt das Baurecht eine wesentliche Rolle. Mit der Bauordnungsnovelle 2023 hat Wien klare Regeln für die Vermietung von Wohnungen für touristische Zwecke geschaffen.
Die Novelle sieht ein grundsätzliches Verbot der Kurzzeitvermietung vor, wenn diese den Zeitraum von 90 Tagen pro Jahr überschreitet. Eine Vermietung über diesen Zeitraum hinaus ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich:
- Ausnahmegenehmigung: Diese kann sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wohnzonen beantragt werden.
- Befristung der Genehmigung: Jede Ausnahmegenehmigung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.
Diese Regelungen zielen darauf ab, den Wohnraum vor Zweckentfremdung zu schützen und leistbares Wohnen sicherzustellen.
Warum diese Maßnahmen?
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kurzzeitvermietung dienen dazu, leistbaren Wohnraum in Wien zu erhalten. Durch die Regulierung wird sichergestellt, dass der Richtwertmietzins nicht durch Vermietungen an Touristen umgangen wird. Damit bleibt der Wohnraum zu fairen Bedingungen der lokalen Bevölkerung zugänglich.