Leerstandsabgabe

Leerstandsabgabe – Erklärung und Gesetzgebung

Die Gesetzgebung zur Leerstandabgabe wird nicht auf Bundesebene einheitlich geregelt, sondern liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Derzeit existieren solche Regelungen nur in Salzburg, Tirol und der Steiermark, wobei die Umsetzung je nach Bundesland stark variiert:

Tirol: Gemeinden sind verpflichtet, eine Abgabe einzuführen.
Steiermark: Gemeinden haben die Ermächtigung, die Abgabe umzusetzen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Salzburg: Die Regelungen sind ebenfalls individuell gestaltet.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Höhe der Abgabe, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt wird.

Besonderheit: Leerstandsabgabe in Wien

In Wien existierte bis 1985 eine Abgabe, diese wurde jedoch aufgehoben. Aktuell gibt es in der Bundeshauptstadt keine vergleichbare Regelung.

Ziel

Durch die Abgabe sollen ungenutzte Immobilien dem Markt wieder zugeführt werden, um den Wohnraummangel in Österreich langfristig zu reduzieren.

Leerstandsabgabe – Erklärung und Gesetzgebung

Die Gesetzgebung zur Leerstandabgabe wird nicht auf Bundesebene einheitlich geregelt, sondern liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Derzeit existieren solche Regelungen nur in Salzburg, Tirol und der Steiermark, wobei die Umsetzung je nach Bundesland stark variiert:

Tirol: Gemeinden sind verpflichtet, eine Abgabe einzuführen.
Steiermark: Gemeinden haben die Ermächtigung, die Abgabe umzusetzen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Salzburg: Die Regelungen sind ebenfalls individuell gestaltet.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Höhe der Abgabe, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt wird.

Besonderheit: Leerstandsabgabe in Wien

In Wien existierte bis 1985 eine Abgabe, diese wurde jedoch aufgehoben. Aktuell gibt es in der Bundeshauptstadt keine vergleichbare Regelung.

Ziel

Durch die Abgabe sollen ungenutzte Immobilien dem Markt wieder zugeführt werden, um den Wohnraummangel in Österreich langfristig zu reduzieren.

Leerstandsabgabe – Erklärung und Gesetzgebung

Die Gesetzgebung zur Leerstandabgabe wird nicht auf Bundesebene einheitlich geregelt, sondern liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Derzeit existieren solche Regelungen nur in Salzburg, Tirol und der Steiermark, wobei die Umsetzung je nach Bundesland stark variiert:

Tirol: Gemeinden sind verpflichtet, eine Abgabe einzuführen.
Steiermark: Gemeinden haben die Ermächtigung, die Abgabe umzusetzen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Salzburg: Die Regelungen sind ebenfalls individuell gestaltet.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Höhe der Abgabe, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt wird.

Besonderheit: Leerstandsabgabe in Wien

In Wien existierte bis 1985 eine Abgabe, diese wurde jedoch aufgehoben. Aktuell gibt es in der Bundeshauptstadt keine vergleichbare Regelung.

Ziel

Durch die Abgabe sollen ungenutzte Immobilien dem Markt wieder zugeführt werden, um den Wohnraummangel in Österreich langfristig zu reduzieren.