A-Meta-Geschäfte

A-Meta-Geschäfte und Gemeinschaftsgeschäfte: Unterschiede und Beispiele für ImmobilienmaklerInnen

Grundsätzlich erhält ein Makler die Provision von der Person, die ihn beauftragt hat. Das kann im Fall eines Kaufes einer Eigentumswohnung entweder Käufer oder Verkäufer sein. Vertritt derselbe Makler beide Parteien, so ist er ein sogenannter Doppelmakler. Das Pendant dazu ist der Fall, dass der Käufer von seinem Makler und der Verkäufer von einem anderen Makler vertreten wird. Der eine Makler erhält den Suchauftrag von dem Käufer, der andere den Vermittlungsauftrag für die Verwertung der Wohnung durch den Verkäufer. Die Makler der beiden Parteien arbeiten nun zusammen an dem Abschluss des Kaufvertrags. Es liegt ein sogenanntes Gemeinschaftsgeschäft vor.
Das A-Meta-Geschäft ist eine spezielle Form der Zusammenarbeit zwischen Immobilienmaklern, dem sogenannten Gemeinschaftsgeschäft und unterscheidet sich primär bei der Verteilung der Provisionen und der Aufgabenverteilung unter den Maklern.

Was ist ein Gemeinschaftsgeschäft bei Immobilienmaklern?

Ein Gemeinschaftsgeschäft kommt zustande, wenn mehrere Makler gemeinsam an einem Immobiliengeschäft arbeiten. In der Regel vertritt ein Makler den Verkäufer, während der andere Makler den Käufer betreut. Jeder Makler erhält seine Provision von der jeweiligen Partei. Wie diese Provisionen aufgeteilt werden, kann flexibel gestaltet werden. Beide Makler können etwa vereinbaren, die gesetzlich höchstzulässige Provision zu verlangen. Weiters können die Aufgabenfelder der Makler aufgeteilt werden, einer nimmt die Besichtigungen vor, der andere bereitet die Unterlagen für beide Parteien vor.
Ein Gemeinschaftsgeschäft bietet den Maklern somit Spielraum, ihre Zusammenarbeit flexibel zu gestalten und auf die jeweiligen Provisionsansprüche der Parteien einzugehen. Wichtig ist, dass die Makler in solchen Fällen im Außenverhältnis für „ihre“ jeweilige Partei agieren und ihre Vereinbarungen transparent gestalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was ist ein A-Meta-Geschäft?

Das A-Meta-Geschäft ist eine besondere Form des Gemeinschaftsgeschäfts, die sich durch eine feste Regelung zur Provisionsaufteilung auszeichnet. Hier wird die gesamte Provision, die beide Makler von ihren jeweiligen Auftraggebern erhalten, zu einer Gesamtsumme zusammengelegt und zu gleichen Teilen auf die Makler verteilt. Das bedeutet, dass die beiden Makler unabhängig davon, wie hoch ihre ursprünglichen Provisionsansprüche waren, jeweils 50 % der Gesamtsumme erhalten.