Anrainer und Nachbarn

Anrainer und Nachbarn – Relevanz und Nachbarrechte

Im öffentlichen Baurecht spielen Anrainer und Nachbarn eine entscheidende Rolle. Bei geplanten Bauvorhaben können sie unter bestimmten Umständen eine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren erhalten, um ihre rechtlichen Interessen zu wahren und mögliche negative Auswirkungen auf ihre Grundstücke zu verhindern.

Parteistellung im Baubewilligungsverfahren

Anrainer und Nachbarn, die von einem Bauvorhaben betroffen sind, haben das Recht, als Parteien am Verfahren teilzunehmen. Diese Parteistellung ermöglicht es ihnen, im Rahmen der Bauverhandlung Einwendungen vorzubringen, insbesondere wenn Bestimmungen der Wiener Bauordnung verletzt sein könnten. Solche Verstöße können sich auf die Gebäudehöhe, Abstände zu Grundstücksgrenzen, die flächenmäßige Ausnutzbarkeit von Bauplätzen, den Immissionsschutz oder auf die Einhaltung von Fluchtlinien beziehen.

Nach der Wiener Bauordnung gelten als Nachbarn nicht nur jene Grundstückseigentümer, deren Grundstücke direkt angrenzen, sondern auch solche, deren Grundstücke durch eine maximal 20 Meter breite öffentliche Verkehrsfläche getrennt sind.

Wichtige Anliegen der Anrainer im Bauverfahren

Zu den zentralen Anliegen der Anrainer und Nachbarn im Bauverfahren zählen:

  • Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken, ausgenommen bei Bauführungen unterhalb der Erdoberfläche.
  • Begrenzungen der Gebäudehöhe gemäß den festgelegten Bauklassen.
  • Vorschriften zur flächenmäßigen Ausnutzbarkeit von Bauplätzen und zur Einhaltung der Fluchtlinien.
  • Immissionsschutz, der unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lärm, Gerüche oder andere Einwirkungen verhindern soll.

Einwendungsmöglichkeiten und Ablauf des Verfahrens

Nachbarn können ihre Einwendungen bis spätestens drei Monate nach dem angezeigten oder tatsächlichen Baubeginn einbringen. Die zuständige Baubehörde prüft, ob die Einwände begründet sind. Das Bauvorhaben darf während der laufenden Prüfung weitergeführt werden, es sei denn, die Einwendungen führen zur Untersagung der Bauführung.

Nachbarrechte gemäß ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)

Zusätzlich zur Wiener Bauordnung bietet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) Nachbarn umfassenden Schutz vor übermäßigen Beeinträchtigungen. Diese Nachbarrechte untersagen Einwirkungen, die das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.

Zu den häufigsten Beispielen zählen:

  • Übermäßiger Lärm
  • Rauch- und Geruchsbelästigung
  • Andere störende Immissionen, die das Nachbarschaftsverhältnis belasten

Während baurechtliche Konflikte in erster Linie durch die Baubehörde geregelt werden, sind Streitigkeiten über Nachbarrechte nach dem ABGB Sache der ordentlichen Gerichte.