Bauplatz vs. Baulos
Bauplatz vs. Baulos: Unterschiede, Definition und baurechtliche Vorgaben
Die Begriffe Bauplatz und Baulos spielen eine zentrale Rolle im Baurecht in Wien. Beide bezeichnen bebaubare Flächen, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Lage, Nutzung und baurechtlichen Vorschriften. Zudem gibt es eine weitere wichtige Kategorie: Kleingartenflächen, die ebenfalls spezifischen Regeln unterliegen. Folgend werden die Unterschiede zwischen Bauplatz, Baulos und Kleingarten im Detail erläutert.
Was ist ein Bauplatz?
Ein Bauplatz ist eine bebaubare Fläche im Bauland, ausgenommen in Gartensiedlungsgebieten. Die Genehmigung erfolgt durch einen Bescheid der zuständigen Behörde in Wien durch die Magistratsabteilung 64 (MA 64). Bauplätze müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als baurechtlich zulässig zu gelten:
- Direkte Anbindung an das öffentliche Gut (wie öffentliche Straßen oder Wege)
- Mindestgröße von 500 m², wobei in Ausnahmefällen eine geringere Fläche genehmigt werden kann
Die Nutzung des Bauplatzes richtet sich nach den Bebauungsbestimmungen für Bauland und umfasst typischerweise Wohn- und Bauvorhaben im Rahmen der entsprechenden Vorschriften der Wiener Bauordnung.
Baulos: Die Besonderheiten im Gartensiedlungsgebiet
Ein Baulos ist eine bebaubare Fläche innerhalb eines Gartensiedlungsgebiets. Die Genehmigung erfolgt ebenfalls durch die MA 64, jedoch gelten für Baulose andere Vorschriften als für Bauplätze. Zu den wichtigsten Merkmalen eines Bauloses gehören:
- Mittelbare Anbindung an das öffentliche Gut ausreichend
- Mindestgröße von 250 m², auch hier sind Ausnahmen möglich
Baulose unterliegen strengeren Nutzungsvorgaben, da sie den besonderen Anforderungen von Gartensiedlungsgebieten gerecht werden müssen. Dies bedeutet in der Regel eingeschränktere Bau- und Nutzungsmöglichkeiten als bei Bauplätzen im klassischen Bauland.
Kleingarten: Bebauung im Grünland
Der Kleingarten ist eine weitere Form bebaubarer Liegenschaften, jedoch im Grünland angesiedelt. Kleingärten befinden sich entweder in einem Erholungsgebiet, das als Kleingartengebiet oder Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen gewidmet ist. Auch Kleingartenflächen benötigen die Genehmigung der MA 64 und müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestgröße von 250 m²
- Widmungsspezifische Nutzung: In klassischen Kleingartengebieten ist die Nutzung auf Freizeit- und Erholungszwecke beschränkt. Kleingartengebiete für ganzjähriges Wohnen erlauben hingegen die dauerhafte Nutzung als Wohnsitz.
Bauplatz, Baulos und Kleingarten: Die wichtigsten Unterschiede
- Bauplatz: Größer, direkte Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen, vielfältige bauliche Nutzung
- Baulos: Kleinere Mindestfläche, mittlere Anbindung an das öffentliche Gut, strengere Vorschriften für Gartensiedlungsgebiete
- Kleingarten: Nutzung auf Freizeit oder ganzjähriges Wohnen beschränkt, spezifische Vorgaben durch die Widmung als Grünland
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Nutzung und Bebauung dieser Flächen wird durch die Wiener Bauordnung klar geregelt. Die konkrete Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach der jeweiligen Widmung und den baurechtlichen Voraussetzungen.