Bausperre
Bausperre: Formen und Bedeutung
Eine Bausperre ist eine rechtliche Maßnahme, die gemäß der Wiener Bauordnung verhängt werden kann, um zeitweise oder dauerhafte Einschränkungen von Bauvorhaben auf bestimmten Grundstücken durchzusetzen. Ziel ist es, die geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und ungeplante Baumaßnahmen zu verhindern, insbesondere während der Erstellung neuer Bebauungspläne.
Formen der Bausperre
Die Wiener Bauordnung sieht drei Formen vor:
- Zeitlich unbegrenzt (§ 8 Abs. 1 BO): ergibt sich automatisch aus der Gesetzgebung, wenn für ein Gebiet noch kein Bebauungsplan festgelegt wurde. Solange der Bebauungsplan fehlt, sind Bauvorhaben grundsätzlich nicht zulässig.
- Zeitlich begrenzt (§ 8 Abs. 2 BO): wird durch den Gemeinderat verhängt und gilt für eine maximale Dauer von drei Jahren. Während dieser Zeit dürfen keine Bauvorhaben genehmigt werden, um die Planungsziele zu schützen.
- Kurzfristig (§ 8 Abs. 6 BO): ist auf sieben Monate beschränkt und tritt mit der öffentlichen Auflage eines Entwurfs für den Bebauungsplan in Kraft. Sie soll verhindern, dass während der laufenden Planung Bauvorhaben umgesetzt werden, die die zukünftige städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen könnten.
Möglichkeiten trotz Bausperre
Eine Sperre bedeutet nicht zwangsläufig, dass jegliches Bauen ausgeschlossen ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Baubewilligung zu prüfen und unter bestimmten Voraussetzungen zu erlangen.
Ziele
Die Bausperre dient dem Schutz und der geordneten Entwicklung eines Stadtgebiets. Sie verhindert kurzfristige Fehlentwicklungen, bevor neue Bebauungspläne in Kraft treten, und schützt das Stadtbild sowie die Interessen der Anrainer.
Bausperre: Formen und Bedeutung
Eine Bausperre ist eine rechtliche Maßnahme, die gemäß der Wiener Bauordnung verhängt werden kann, um zeitweise oder dauerhafte Einschränkungen von Bauvorhaben auf bestimmten Grundstücken durchzusetzen. Ziel ist es, die geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und ungeplante Baumaßnahmen zu verhindern, insbesondere während der Erstellung neuer Bebauungspläne.
Formen der Bausperre
Die Wiener Bauordnung sieht drei Formen vor:
- Zeitlich unbegrenzt (§ 8 Abs. 1 BO): ergibt sich automatisch aus der Gesetzgebung, wenn für ein Gebiet noch kein Bebauungsplan festgelegt wurde. Solange der Bebauungsplan fehlt, sind Bauvorhaben grundsätzlich nicht zulässig.
- Zeitlich begrenzt (§ 8 Abs. 2 BO): wird durch den Gemeinderat verhängt und gilt für eine maximale Dauer von drei Jahren. Während dieser Zeit dürfen keine Bauvorhaben genehmigt werden, um die Planungsziele zu schützen.
- Kurzfristig (§ 8 Abs. 6 BO): ist auf sieben Monate beschränkt und tritt mit der öffentlichen Auflage eines Entwurfs für den Bebauungsplan in Kraft. Sie soll verhindern, dass während der laufenden Planung Bauvorhaben umgesetzt werden, die die zukünftige städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen könnten.
Möglichkeiten trotz Bausperre
Eine Sperre bedeutet nicht zwangsläufig, dass jegliches Bauen ausgeschlossen ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Baubewilligung zu prüfen und unter bestimmten Voraussetzungen zu erlangen.
Ziele
Die Bausperre dient dem Schutz und der geordneten Entwicklung eines Stadtgebiets. Sie verhindert kurzfristige Fehlentwicklungen, bevor neue Bebauungspläne in Kraft treten, und schützt das Stadtbild sowie die Interessen der Anrainer.