Bauträger
Bauträger: Definitionen und rechtliche Grundlagen
Der Bauträger ist ein zentraler Akteur in der Immobilienbranche und fällt unter die Kategorie der Immobilientreuhänder. Diese umfasst außerdem auch die Berufsgruppen der Immobilienmakler und Immobilienverwalter.
Tätigkeiten eines Bauträgers nach der Gewerbeordnung
Laut Gewerbeordnung umfasst der Tätigkeitsbereich eines Bauträgers die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben wie Neubauten und umfassenden Sanierungen – sowohl auf eigene als auch auf fremde Rechnung. Darüber hinaus ist der Bauträger berechtigt, die errichteten Gebäude zu verwerten, also zu verkaufen oder zu vermieten.
Das Bauträgergewerbe ist reglementiert. Um der Tätigkeit eines Bauträgers nachgehen zu dürfen, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich, der in der Gewerbeordnung klar definiert ist. Dieser Nachweis stellt sicher, dass der Bauträger über die notwendigen fachlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt. Üblicherweise umfasst dies ein einschlägiges Studium sowie mehrjährige Berufserfahrung.
Definition nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) definiert den/die BauträgerIn als eine Person oder ein Unternehmen, das verpflichtet ist, einem Erwerber Eigentum, Wohnungseigentum oder Nutzungsrechte (z. B. Baurecht oder Leasing) an neu zu errichtenden oder umfassend sanierten Immobilien zu übertragen. Er tritt auch dann in Erscheinung, wenn der Erwerber sein Recht an einer Immobilie von einem Dritten erwirbt, sofern der Erwerb in wirtschaftlicher Einheit mit dem Bauvorhaben steht.
BauträgerIn vs. BauherrIn, Generalunternehmer und Projektleiter
Es ist wichtig, den Begriff von anderen Rollen im Bauwesen zu unterscheiden, etwa vom Bauherrn, Generalunternehmer oder Projektleiter.
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