Bauverbot

Bauverbot

Bauverbot: Voraussetzungen und Bedeutung

Ein Bauverbot ist eine restriktive Maßnahme nach der Wiener Bauordnung. Es dient dazu, die Errichtung von Bauwerken auf bestimmten Grundstücken zu untersagen, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Bauverbot wird vor allem dann ausgesprochen, wenn die Anbaureife des betroffenen Grundstücks nicht gegeben ist – das heißt, wenn wesentliche infrastrukturelle Anschlüsse fehlen oder das Grundstück nicht ausreichend erschlossen ist.

Gründe für die Verhängung eines Bauverbots

Es kann in verschiedenen Situationen verhängt werden:

  • Keine Anbindung an das öffentliche Gut: Fehlt die Verbindung zu einer befestigten Straße, kann das Grundstück nicht ordnungsgemäß genutzt werden.
  • Fehlender Anschluss an die Trinkwasserversorgung oder den öffentlichen Kanal: Ohne diese Grundinfrastruktur ist eine sichere Nutzung nicht gewährleistet.

Darüber hinaus wird ein Verbot ausgesprochen, um die Entstehung von Restflächen zu verhindern. Diese Flächen entstehen häufig im Rahmen von Grundstücksteilungen, wenn die verbleibenden Grundstücke nicht mehr die Mindestanforderungen an Größe oder Erschließung erfüllen und dadurch keine eigenständige bauliche Nutzung ermöglichen.

Dauer und Aufhebung

Ein Bauverbot bleibt so lange bestehen, bis die erforderlichen Voraussetzungen für die Erschließung geschaffen sind.

Abgrenzung zur Bausperre

Es ist wichtig, das Bauverbot von der Bausperre zu unterscheiden. Während die Sperre eine zeitlich begrenzte Maßnahme darstellt, die der geordneten städtebaulichen Entwicklung während der Planungsphase dient, ist das Verbot eine unmittelbare Maßnahme, die auf die konkrete bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks abzielt. Es verhindert Bauvorhaben, bis alle rechtlichen und infrastrukturellen Anforderungen erfüllt sind.

Bauverbot

Bauverbot: Voraussetzungen und Bedeutung

Ein Bauverbot ist eine restriktive Maßnahme nach der Wiener Bauordnung. Es dient dazu, die Errichtung von Bauwerken auf bestimmten Grundstücken zu untersagen, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Bauverbot wird vor allem dann ausgesprochen, wenn die Anbaureife des betroffenen Grundstücks nicht gegeben ist – das heißt, wenn wesentliche infrastrukturelle Anschlüsse fehlen oder das Grundstück nicht ausreichend erschlossen ist.

Gründe für die Verhängung eines Bauverbots

Es kann in verschiedenen Situationen verhängt werden:

  • Keine Anbindung an das öffentliche Gut: Fehlt die Verbindung zu einer befestigten Straße, kann das Grundstück nicht ordnungsgemäß genutzt werden.
  • Fehlender Anschluss an die Trinkwasserversorgung oder den öffentlichen Kanal: Ohne diese Grundinfrastruktur ist eine sichere Nutzung nicht gewährleistet.

Darüber hinaus wird ein Verbot ausgesprochen, um die Entstehung von Restflächen zu verhindern. Diese Flächen entstehen häufig im Rahmen von Grundstücksteilungen, wenn die verbleibenden Grundstücke nicht mehr die Mindestanforderungen an Größe oder Erschließung erfüllen und dadurch keine eigenständige bauliche Nutzung ermöglichen.

Dauer und Aufhebung

Ein Bauverbot bleibt so lange bestehen, bis die erforderlichen Voraussetzungen für die Erschließung geschaffen sind.

Abgrenzung zur Bausperre

Es ist wichtig, das Bauverbot von der Bausperre zu unterscheiden. Während die Sperre eine zeitlich begrenzte Maßnahme darstellt, die der geordneten städtebaulichen Entwicklung während der Planungsphase dient, ist das Verbot eine unmittelbare Maßnahme, die auf die konkrete bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks abzielt. Es verhindert Bauvorhaben, bis alle rechtlichen und infrastrukturellen Anforderungen erfüllt sind.