Emission und Immission
Emission und Immission
Emission und Immission im österreichischen Nachbarschaftsrecht – Bedeutung und rechtliche Grundlagen
Die Begriffe Emission und Immission spielen eine zentrale Rolle im österreichischen Nachbarschaftsrecht und sind entscheidend für die Beurteilung nachbarlicher Störungen. Während Emissionen die Einwirkungen sind, die von einem Grundstück oder einer Anlage ausgehen (z. B. Lärm, Rauch oder Gerüche), bezeichnen Immissionen die tatsächlichen Auswirkungen dieser Emissionen auf benachbarte Grundstücke – also das, was beim Nachbarn ankommt und möglicherweise eine Beeinträchtigung darstellt.
Was ist der Unterschied zwischen Emission und Immission?
- Emissionen = Quelle der Einwirkung (z. B. Lärm von einer Baustelle, Rauch aus einem Schornstein).
- Immissionen = Auswirkung auf den Nachbarn (z. B. Lärmbelästigung in einer angrenzenden Wohnung).
Beispiel: Baustellenlärm
- Der von einer Baustelle ausgehende Lärm ist eine Emission.
- Die Lärmbelästigung, die angrenzende Gebäude und Bewohner betrifft, ist eine Immission.
Gesetzliche Regelung nach § 364 ABGB
Das österreichische Nachbarschaftsrecht (§ 364 ABGB) schützt vor unzumutbaren Immissionen, wenn diese die ortsübliche Nutzung eines Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
- Unmittelbare Einwirkungen (z. B. das Ableiten von Abwasser auf das Nachbargrundstück) sind verboten.
- Mittelbare Einwirkungen (z. B. Lärm, Rauch oder Gerüche) können zulässig sein, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten und für den Nachbarn zumutbar bleiben.
Wann sind Immissionen erlaubt oder verboten?
Die Zulässigkeit von Immissionen hängt von mehreren Faktoren ab:
- Lage des Grundstücks – In städtischen Gebieten sind gewisse Lärmbelästigungen üblicher als in ländlichen Regionen
- Art der Nutzung – Gewerbegebiete haben andere Immissionsgrenzen als Wohngebiete.
- Intensität der Einwirkung – Je stärker die Einwirkung, desto eher ist eine rechtliche Grenze erreicht.
Falls eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, kann der betroffene Nachbar eine Unterlassungsklage oder Schadenersatzforderung geltend machen.
Wann sind Immissionen nach österreichischem Recht unzulässig?
- Erlaubt, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten und für den Nachbarn zumutbar bleiben.
- Verboten, wenn sie eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung des Nachbargrundstücks darstellen.
- Rechtlicher Schutz durch § 364 ABGB, insbesondere gegen übermäßigen Lärm, Rauch oder Gerüche.