Fahnengrundstück

Fahnengrundstück: Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Fahnengrundstück ist eine spezielle Grundstücksform, bei der die Hauptfläche über einen schmalen, länglichen Streifen – den sogenannten „Fahnenmast“ – mit der öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist. In Österreich gibt es keine einheitliche Definition in den Bauordnungen aller Bundesländer. Eine explizite Regelung findet sich jedoch in der Niederösterreichischen Bauordnung, die vorschreibt, dass der Verbindungsstreifen eine Mindestbreite von 3 Meter aufweisen muss.

Parteistellung im Baubewilligungsverfahren laut Wiener Bauordnung

In der Wiener Bauordnung ist geregelt, welche Nachbarn eine Parteisstellung im Baubewilligungsverfahren haben. Als Nachbarn mit Parteistellung gelten:

  • Direkt angrenzende Grundstückseigentümer
  • Grundstückseigentümer, deren Grundstück durch einen schmalen Streifen (bis zu 6 Meter Breite) vom Baugrundstück getrennt ist – also eine Trennung durch ein Fahnengrundstück
  • Grundstückseigentümer, die durch eine höchstens 20 Meter breite öffentliche Verkehrsfläche vom Baugrundstück getrennt sind

Hat ein trennender Grundstücksstreifen eine Breite von mehr als 6 Metern, verliert die betroffene Liegenschaft den Status als benachbartes Grundstück und somit auch die Parteistellung im Baubewilligungsverfahren.

Rechte mit Parteistellung

Nachbarn mit Parteistellung dürfen:

  • In die Bauakte Einsicht nehmen
  • Einwendungen gegen das Bauprojekt erheben
  • An der Bauverhandlung teilnehmen

Fahnengrundstück

Fahnengrundstück: Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Fahnengrundstück ist eine spezielle Grundstücksform, bei der die Hauptfläche über einen schmalen, länglichen Streifen – den sogenannten „Fahnenmast“ – mit der öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist. In Österreich gibt es keine einheitliche Definition in den Bauordnungen aller Bundesländer. Eine explizite Regelung findet sich jedoch in der Niederösterreichischen Bauordnung, die vorschreibt, dass der Verbindungsstreifen eine Mindestbreite von 3 Meter aufweisen muss.

Parteistellung im Baubewilligungsverfahren laut Wiener Bauordnung

In der Wiener Bauordnung ist geregelt, welche Nachbarn eine Parteisstellung im Baubewilligungsverfahren haben. Als Nachbarn mit Parteistellung gelten:

  • Direkt angrenzende Grundstückseigentümer
  • Grundstückseigentümer, deren Grundstück durch einen schmalen Streifen (bis zu 6 Meter Breite) vom Baugrundstück getrennt ist – also eine Trennung durch ein Fahnengrundstück
  • Grundstückseigentümer, die durch eine höchstens 20 Meter breite öffentliche Verkehrsfläche vom Baugrundstück getrennt sind

Hat ein trennender Grundstücksstreifen eine Breite von mehr als 6 Metern, verliert die betroffene Liegenschaft den Status als benachbartes Grundstück und somit auch die Parteistellung im Baubewilligungsverfahren.

Rechte mit Parteistellung

Nachbarn mit Parteistellung dürfen:

  • In die Bauakte Einsicht nehmen
  • Einwendungen gegen das Bauprojekt erheben
  • An der Bauverhandlung teilnehmen