Firmenbuch
Das Firmenbuch: Transparenz für Unternehmen und Einblick für alle
Das Firmenbuch bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen in Österreich. Es besteht aus zwei zentralen Komponenten:
Hauptbuch: Enthält wichtige Basisinformationen wie den Firmennamen, die Rechtsform, den Unternehmenssitz und die Vertretungsbefugnisse.
Urkundensammlung: Beinhaltet zentrale Dokumente wie Gesellschaftsverträge, Beschlüsse oder Jahresabschlüsse.
Wer kann das Firmenbuch einsehen?
Es ist öffentlich zugänglich. Jeder – ob Privatperson oder Unternehmen – kann Einsicht nehmen, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen. Dies ist gegen eine Gebühr sowohl online als auch vor Ort bei einem Firmenbuchgericht möglich.
Wer ist eintragungspflichtig?
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften: Immer eintragungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Größe.
Einzelunternehmen: Nur unter bestimmten Bedingungen, wie etwa bei Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen, zur Eintragung verpflichtet.
Zusätzlich können nicht eintragungspflichtige Einzelunternehmer eine freiwillige Eintragung vornehmen, um von den Vorteilen der Transparenz und Glaubwürdigkeit zu profitieren.
Über unser Produkt IMMObase können Sie Abfragen von Firmenbuchauszügen und Dokumenten aus der Urkundensammlung des Firmenbuches durchführen.
Das Firmenbuch: Transparenz für Unternehmen und Einblick für alle
Das Firmenbuch bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen in Österreich. Es besteht aus zwei zentralen Komponenten:
Hauptbuch: Enthält wichtige Basisinformationen wie den Firmennamen, die Rechtsform, den Unternehmenssitz und die Vertretungsbefugnisse.
Urkundensammlung: Beinhaltet zentrale Dokumente wie Gesellschaftsverträge, Beschlüsse oder Jahresabschlüsse.
Wer kann das Firmenbuch einsehen?
Es ist öffentlich zugänglich. Jeder – ob Privatperson oder Unternehmen – kann Einsicht nehmen, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen. Dies ist gegen eine Gebühr sowohl online als auch vor Ort bei einem Firmenbuchgericht möglich.
Eintragungspflicht: Wer muss ins Firmenbuch?
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften: Immer eintragungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Größe.
Einzelunternehmen: Nur unter bestimmten Bedingungen, wie etwa bei Überschreitung bestimmter Umsatzgrenzen, zur Eintragung verpflichtet.
Zusätzlich können nicht eintragungspflichtige Einzelunternehmer eine freiwillige Eintragung vornehmen, um von den Vorteilen der Transparenz und Glaubwürdigkeit zu profitieren.
Über unser Produkt IMMObase können Sie Abfragen von Firmenbuchauszügen und Dokumenten aus der Urkundensammlung des Firmenbuches durchführen.