Fluchtlinien in der Wiener Bauordnung
Fluchtlinien
Fluchtlinien in der Wiener Bauordnung – Definition, Arten und Bedeutung für die Stadtplanung
Fluchtlinien spielen eine zentrale Rolle in der Wiener Bauordnung, da sie die Bebauung und Stadtgestaltung regeln. Sie definieren, wo Gebäude errichtet werden dürfen und trennen verschiedene Nutzungsbereiche voneinander. Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan enthält mehrere Arten von Fluchtlinien, die jeweils spezifische Funktionen erfüllen.
Welche Fluchtlinien gibt es?
1. Baulinien
- Markieren die Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Plätze) zu den angrenzenden Grundstücksgrenzen.
- Bestimmen in der geschlossenen Bauweise, wie weit ein Gebäude an eine Straße heranreichen darf.
2. Verkehrsfluchtlinien
- Begrenzen das Verkehrsband (Straßen, Gehwege, Radwege).
- Trennen diese Verkehrsflächen von benachbarten Widmungsgebieten.
3. Baufluchtlinien
- Definieren die äußerste Bebauungsgrenze eines Grundstücks.
- Kein Gebäude darf über diese Linie hinaus errichtet werden – mit Ausnahmen für zulässige Vorbauten gemäß der Bauordnung.
4. Grenzlinien
- Trennen unterschiedliche Widmungsgebiete, z. B. Wohngebiet und Grünland.
5. Grenzfluchtlinien
- Markieren die Abgrenzung von Flächen für öffentliche Zwecke (ÖZ) zu anderen Grundstücken.
6. Straßenfluchtlinien
- Bestimmen die Grenze zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und angrenzendem Grünland.
Warum sind Fluchtlinien für die Stadtplanung wichtig?
- Sicherstellung einer geordneten Bebauung und nachhaltigen Stadtentwicklung.
- Klare Regelungen für Bauvorhaben, um Konflikte zwischen öffentlichen und privaten Flächen zu vermeiden.
- Schutz von Grünflächen und Verkehrsflächen durch präzise Abgrenzung.