Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Steuersätze und Stufentarif

Die Grunderwerbsteuer fällt bei jeder Übertragung einer Liegenschaft (siehe Kaufvertrag & Kaufvertragsgestaltung) an und richtet sich nach der Art des Erwerbs: entgeltlich oder unentgeltlich. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Bemessungsgrundlage.

Steuersatz bei entgeltlichem Erwerb

Für den entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft beträgt der Steuersatz 3,5 % der Bemessungsgrundlage.

Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb

Beim unentgeltlichen Erwerb (z. B. Schenkung oder Erbschaft) kommt ein gestaffelter Stufentarif zur Anwendung. Dieser sieht folgende Steuersätze vor:

  • 0,5 % für die ersten 250.000 €,
  • 2 % für die nächsten 150.000 €,
  • 3 % für alle Beträge, die darüber hinausgehen.

Das Grunderwerbsteuergesetz enthält eine Vielzahl an Befreiungstatbeständen, wie beispielsweise für Bagatellfälle, Erwerbe zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, Erwerbe im Rahmen von Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren oder Erwerbe durch Ehegatten oder eingetragene Partner.

Grunderwerbsteuer: Steuersätze und Stufentarif

Die Grunderwerbsteuer fällt bei jeder Übertragung einer Liegenschaft (siehe Kaufvertrag & Kaufvertragsgestaltung)) an und richtet sich nach der Art des Erwerbs: entgeltlich oder unentgeltlich. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Bemessungsgrundlage.

Steuersatz bei entgeltlichem Erwerb

Für den entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft beträgt der Steuersatz 3,5 % der Bemessungsgrundlage.

Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb

Beim unentgeltlichen Erwerb (z. B. Schenkung oder Erbschaft) kommt ein gestaffelter Stufentarif zur Anwendung. Dieser sieht folgende Steuersätze vor:

  • 0,5 % für die ersten 250.000 €,
  • 2 % für die nächsten 150.000 €,
  • 3 % für alle Beträge, die darüber hinausgehen.

Das Grunderwerbsteuergesetz enthält eine Vielzahl an Befreiungstatbeständen, wie beispielsweise für Bagatellfälle, Erwerbe zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, Erwerbe im Rahmen von Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren oder Erwerbe durch Ehegatten oder eingetragene Partner.

Grunderwerbsteuer: Steuersätze und Stufentarif

Die Grunderwerbsteuer fällt bei jeder Übertragung einer Liegenschaft (siehe Kaufvertrag & Kaufvertragsgestaltung)) an und richtet sich nach der Art des Erwerbs: entgeltlich oder unentgeltlich. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Bemessungsgrundlage.

Steuersatz bei entgeltlichem Erwerb

Für den entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft beträgt der Steuersatz 3,5 % der Bemessungsgrundlage.

Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb

Beim unentgeltlichen Erwerb (z. B. Schenkung oder Erbschaft) kommt ein gestaffelter Stufentarif zur Anwendung. Dieser sieht folgende Steuersätze vor:

  • 0,5 % für die ersten 250.000 €,
  • 2 % für die nächsten 150.000 €,
  • 3 % für alle Beträge, die darüber hinausgehen.

Das Grunderwerbsteuergesetz enthält eine Vielzahl an Befreiungstatbeständen, wie beispielsweise für Bagatellfälle, Erwerbe zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, Erwerbe im Rahmen von Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren oder Erwerbe durch Ehegatten oder eingetragene Partner.