Lagezuschlag

Lagezuschlag – Was Sie wissen müssen

Der Lagezuschlag ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietrechts in Österreich und kann bei Wohnungen, die dem Richtwertmietzins unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen erhoben werden. Dabei gilt: Der Lagezuschlag darf nur dann berechnet werden, wenn die Wohnumgebung nach objektiven Kriterien tatsächlich als überdurchschnittlich eingestuft wird.

Wann ist ein Lagezuschlag zulässig?

Ein höherer Grundkostenanteil (durch teurere Grundstückspreise) allein reicht nicht aus, um eine überdurchschnittliche Lage zu begründen. Es müssen zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden, die die Lebensqualität und Attraktivität der Wohnumgebung objektiv belegen. Zu diesen Kriterien gehören:

  • Verkehrsanbindung: Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Infrastruktur: Zugang zu Bildungseinrichtungen, ärztlicher Versorgung (einschließlich Apotheken) und Geschäftslokalen.
  • Grünflächen: Vorhandensein von Parks oder anderen Erholungsräumen.
  • Lebensqualität: Allgemeine Beurteilung nach Erfahrungen des täglichen Lebens.

Nur wenn diese Aspekte im Vergleich zu durchschnittlichen Wohnlagen überdurchschnittlich positiv ausfallen, ist die Erhebung eines Lagezuschlags gerechtfertigt.

Wie wird die Lage bewertet?

Die Magistratsabteilung 25 (MA 25) in Wien hat auf Grundlage eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) ein System entwickelt, um die Qualität von Wohnlagen objektiv zu bewerten. Dabei wurden drei Zonen definiert:

  1. Dicht bebaute Gebiete,
  2. Mittel bebaute Gebiete, und
  3. Locker bebaute Gebiete.

Diese Zonen werden anhand von sechs zentralen Kriterien analysiert:

  1. Öffentlicher Verkehr,
  2. Bildungseinrichtungen,
  3. Ärztliche Versorgung (inkl. Apotheken),
  4. Geschäftslokale,
  5. Grünflächen,
  6. Grundkostenanteil.

Die Rolle der Lagezuschlagskarte

Um Vermietern und Mietern Orientierung zu bieten, hat die MA 25 eine Lagezuschlagskarte für Wien entwickelt. Diese Karte dient als Hilfsmittel, um festzustellen, ob eine bestimmte Liegenschaft in einer überdurchschnittlichen Lage liegt und ob somit ein Lagezuschlag berechnet werden kann.

Der Lagezuschlag im zusammengefassten Überblick

Die Berechnung eines Lagezuschlags ist an strenge Vorgaben geknüpft. Es genügt nicht, allein auf die Grundstückspreise zu verweisen – die Wohnumgebung muss nach objektiven Maßstäben als überdurchschnittlich bewertet werden. Faktoren wie Verkehrsanbindung, Infrastruktur und Grünflächen spielen dabei eine zentrale Rolle. Die von der MA 25 entwickelte Lagezuschlagskarte bietet eine fundierte Grundlage für die Bewertung.