Löschung aus dem Grundbuch
Löschung
Löschung aus dem Grundbuch in Österreich – Ablauf, Kosten & Voraussetzungen
In Österreich können Eintragungen im Grundbuch gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gültig oder relevant sind. Eine Grundbuchlöschung erfolgt durch einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht, das als Grundbuchsgericht fungiert.
Welche Eintragungen können aus dem Grundbuch gelöscht werden?
Zu den häufigsten Löschungen im Grundbuch gehören:
- Hypotheken (Pfandrechte) – Wenn ein Kredit vollständig getilgt wurde.
- Wohnrecht & Fruchtgenussrecht – Erlöschen durch Verzicht oder Tod des Berechtigten.
- Dienstbarkeiten (z. B. Geh- & Fahrrechte) – Können gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt oder vertraglich aufgehoben wurden.
- Veräußerungs- & Belastungsverbote – Unter bestimmten Voraussetzungen löschbar.
Wie erfolgen Löschungen im Grundbuch?
Schritt 1: Antragstellung beim zuständigen Bezirksgericht
Schritt 2: Einreichung der erforderlichen Dokumente & Nachweise
Schritt 3: Prüfung durch das Grundbuchsgericht
Schritt 4: Eintragung der Löschung ins Grundbuch
Welche Dokumente sind für eine Grundbuchlöschung erforderlich?
Je nach Art der Löschung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Löschungsbewilligung – Vom jeweiligen Berechtigten (z. B. Bank bei Hypotheken).
- Urkunden & Verträge – Nachweise über die aktuellen Zustand.
- Notariell beglaubigte Bestätigung – Bei Hypotheken muss eine Bankbestätigung vorliegen.
- Sterbeurkunde oder Verzichtserklärung – Falls Wohnrechte oder Fruchtgenussrechte betroffen sind.
Welche Kosten entstehen bei einer Grundbuchlöschung?
Die Kosten für eine Löschung aus dem Grundbuch setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen:
- Gerichtsgebühr – Abhängig von der Art der Eintragung.
- Notariatsgebühren – Für notwendige Beglaubigungen.
Löschung
Löschung aus dem Grundbuch in Österreich – Ablauf, Kosten & Voraussetzungen
In Österreich können Eintragungen im Grundbuch gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gültig oder relevant sind. Eine Grundbuchlöschung erfolgt durch einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht, das als Grundbuchsgericht fungiert.
Welche Eintragungen können aus dem Grundbuch gelöscht werden?
Zu den häufigsten Löschungen im Grundbuch gehören:
- Hypotheken (Pfandrechte) – Wenn ein Kredit vollständig getilgt wurde.
- Wohnrecht & Fruchtgenussrecht – Erlöschen durch Verzicht oder Tod des Berechtigten.
- Dienstbarkeiten (z. B. Geh- & Fahrrechte) – Können gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt oder vertraglich aufgehoben wurden.
- Veräußerungs- & Belastungsverbote – Unter bestimmten Voraussetzungen löschbar.
Wie erfolgen Löschungen im Grundbuch?
Schritt 1: Antragstellung beim zuständigen Bezirksgericht
Schritt 2: Einreichung der erforderlichen Dokumente & Nachweise
Schritt 3: Prüfung durch das Grundbuchsgericht
Schritt 4: Eintragung der Löschung ins Grundbuch
Welche Dokumente sind für eine Grundbuchlöschung erforderlich?
Je nach Art der Löschung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Löschungsbewilligung – Vom jeweiligen Berechtigten (z. B. Bank bei Hypotheken).
- Urkunden & Verträge – Nachweise über die aktuellen Zustand.
- Notariell beglaubigte Bestätigung – Bei Hypotheken muss eine Bankbestätigung vorliegen.
- Sterbeurkunde oder Verzichtserklärung – Falls Wohnrechte oder Fruchtgenussrechte betroffen sind.
Welche Kosten entstehen bei einer Grundbuchlöschung?
Die Kosten für eine Löschung aus dem Grundbuch setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen:
- Gerichtsgebühr – Abhängig von der Art der Eintragung.
- Notariatsgebühren – Für notwendige Beglaubigungen.