Nutzfläche
Nutzfläche
Nutzfläche – Definitionen und Berechnungen nach MRG und WEG
Nutzfläche gemäß MRG: Definition und Berechnung
Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bildet sie die Grundlage für die Berechnung der Kostenaufteilung einer Liegenschaft. Dabei handelt es sich um die Bodenfläche eines Mietobjekts, die in Quadratmetern angegeben wird.
Was zählt dazu?
Sie umfasst die gesamte Bodenfläche eines Mietobjekts, jedoch mit folgenden Abzügen:
- Wandstärken, sowie Durchbrüche und Ausnehmungen in den Wänden.
- Keller- und Dachbodenräume, die aufgrund ihrer Ausstattung nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind.
- Treppen, offene Balkone und Terrassen.
Besondere Regelungen:
Bauliche Änderungen, die Mieter innerhalb ihres Objekts vornehmen – wie z. B. die Verglasung von Balkonen – beeinflussen die Nutzfläche während der Laufzeit des Mietverhältnisses nicht.
Berechnung
Die Ermittlung kann auf folgende Art und Weisen geschehen:
- Naturmaß: In der Regel wird sie direkt vor Ort gemessen.
- Bauplan: Für Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 1. Januar 1985 erteilt wurde, wird sie üblicherweise anhand des behördlich genehmigten Bauplans berechnet. Voraussetzung ist, dass keine Abweichungen von mehr als 3 % zwischen dem Bauplan und den tatsächlichen Gegebenheiten bestehen.
Nutzfläche gemäß WEG: Definition und Berechnung
Sie wird in Quadratmetern angegeben und umfasst die gesamte Bodenfläche des Objekts mit einigen klar definierten Abzügen.
Was zählt dazu?
Die Nutzfläche eines Wohnungseigentumsobjekts beinhaltet:
Die gesamte Bodenfläche, jedoch abzüglich:
- Wandstärken sowie Durchbrüche und Ausnehmungen in den Wänden.
- Treppen, offene Balkone, Terrassen und Zubehörobjekte.
- Keller- und Dachbodenräume, sofern diese aufgrund ihrer Ausstattung nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind.
Berechnung
Die Ermittlung erfolgt in der Regel auf Basis des behördlich genehmigten Bauplans. Falls dies nicht möglich ist oder Abweichungen vom Bauplan von mehr als 3 % festgestellt werden, wird die Nutzfläche anhand des Naturmaßes ermittelt.