Öffentliches Gut

Öffentliches Gut – Was Sie wissen müssen

Der Begriff „Öffentliches Gut“ bezeichnet in erster Linie öffentliche Verkehrsflächen, die der allgemeinen Nutzung dienen. Dazu zählen Straßen, Gehwege und Plätze. Diese spielen eine entscheidende Rolle im baurechtlichen Kontext – insbesondere bei der Bauplatzerschließung.

Öffentliches Gut und Bauplatzerschließung

Ein Bauplatz muss in der Regel unmittelbar oder mittelbar an das öffentliche Gut angrenzen, um als erschlossen zu gelten und somit baurechtlich genehmigungsfähig zu sein. Fehlt eine solche Anbindung, kann dies ein Bauverbot zur Folge haben. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise die Zufahrt über das öffentliche Straßennetz noch nicht gesichert ist oder die notwendige Infrastruktur wie Trinkwasser- und Kanalleitungen fehlt.

Abtretungspflicht an das öffentliche Gut

In bestimmten Fällen sind Bauwerber verpflichtet, Grundflächen an das öffentliche Gut abzutreten. Dies betrifft insbesondere:

  • Neuschaffung von Verkehrsflächen
  • Verbreiterung bestehender Verkehrsflächen

Diese Abtretungen sind notwendig, um die öffentliche Erschließung zu gewährleisten und die baurechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Ohne diese Maßnahmen kann die baurechtliche Genehmigung verweigert werden, da eine ordnungsgemäße Nutzung des Grundstücks nicht sichergestellt wäre.

Öffentliches Gut – Was Sie wissen müssen

Der Begriff „Öffentliches Gut“ bezeichnet in erster Linie öffentliche Verkehrsflächen, die der allgemeinen Nutzung dienen. Dazu zählen Straßen, Gehwege und Plätze. Diese spielen eine entscheidende Rolle im baurechtlichen Kontext – insbesondere bei der Bauplatzerschließung.

Öffentliches Gut und Bauplatzerschließung

Ein Bauplatz muss in der Regel unmittelbar oder mittelbar an das öffentliche Gut angrenzen, um als erschlossen zu gelten und somit baurechtlich genehmigungsfähig zu sein. Fehlt eine solche Anbindung, kann dies ein Bauverbot zur Folge haben. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise die Zufahrt über das öffentliche Straßennetz noch nicht gesichert ist oder die notwendige Infrastruktur wie Trinkwasser- und Kanalleitungen fehlt.

Abtretungspflicht an das öffentliche Gut

In bestimmten Fällen sind Bauwerber verpflichtet, Grundflächen an das öffentliche Gut abzutreten. Dies betrifft insbesondere:

  • Neuschaffung von Verkehrsflächen
  • Verbreiterung bestehender Verkehrsflächen

Diese Abtretungen sind notwendig, um die öffentliche Erschließung zu gewährleisten und die baurechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Ohne diese Maßnahmen kann die baurechtliche Genehmigung verweigert werden, da eine ordnungsgemäße Nutzung des Grundstücks nicht sichergestellt wäre.