ÖNORM B 1802
Alles Wissenswerte zur ÖNORM B 1802
Was sind ÖNORMEN?
ÖNORMEN werden von Austrian Standards herausgegeben und fassen rechtliche, technische und qualitative Standards für bestimmte Produkte zusammen. Die Regelungen basieren auf den Regeln der Wissenschaft und Technik und werden von Expert:innen entwickelt.
Bei Normen handelt es sich um sogenannte qualifizierte Empfehlungen, d.h. grundsätzlich müssen sie – im Gegensatz zu Gesetzen – nicht zwingend befolgt werden, es sei denn, sie werden von einer gesetzlichen Bestimmung als verbindlich erklärt. Es sollte jedoch nur aus guten und nachweisbaren Gründen von den Regelungen von ÖNORMEN abgewichen werden, da diese den Stand der Wissenschaft wiedergeben und eine hohe Richtigkeitsvermutung genießen.
ÖNORM B 1802: Ein Leitfaden zur Immobilienbewertung
Jene ÖNORM regelt die Bewertungsverfahren für die Immobilienbewertung und besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Grundlagen der Immobilienbewertung (1802-1)
Dieser Abschnitt umfasst:
- Begriffsdefinitionen
- Bewertungsgrundlagen
- Den Ablauf der „Standard“-Bewertungsverfahren, einschließlich:
– Vergleichswertverfahren
– Sachwertverfahren
– Ertragswertverfahren
Teil 2: Discounted Cash Flow-Verfahren (1802-2)
Dieser Teil hat den Ablauf des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens (DCF-Verfahren) zum Inhalt. Das ist ein dynamisches Ertragswertverfahren, bei dem nicht ein konstanter Ertrag über die Restnutzungsdauer der Liegenschaft unterstellt wird, sondern eine differenziertere Betrachtung der Erträge der Wertermittlung der Liegenschaft zugrunde gelegt wird.
Teil 3: Residualwertverfahren (1802-3)
beschreibt den Ablauf des Residualwertverfahrens. Mit dem Residualwertverfahren wird im Zuge einer Projektkalkulation eines Bauträgers oder Immobilienentwicklers der Wert berechnet, mit dem eine Liegenschaft angekauft werden kann, damit das Projekt den gewünschten Gewinn erwirtschaftet. Weiters kann damit der Projektgewinn kalkuliert werden.
Gesetzliche Grundlagen: Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG)
Zusätzlich zur ÖNORM B 1802 existiert in Österreich das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Liegenschaftsbewertungsverfahren festlegt.