Parzellierung / Grundstücksteilung
Parzellierung / Grundstücksteilung: Definition, Ablauf und gesetzliche Vorgaben
Die Parzellierung bezeichnet die Veränderung der Grundstücksgrenzen durch Teilung oder Zusammenlegung. Dabei müssen sowohl die gesetzlichen Teilungsbeschränkungen der jeweiligen Bundesländer als auch weitere Aspekte wie die Anbindung an das öffentliche Gut bei der Schaffung von Bauplätzen berücksichtigt werden.
Ablauf einer Parzellierung
- Vermessung durch einen Geometer:
Eine Grundstücksteilung oder Flächenvereinigung beginnt mit einer präzisen Vermessung durch einen befugten Geometer (befugter Sachverständiger für Vermessungswesen, der präzise Grundstücksvermessungendurchführt). - Erstellung eines Teilungsplans:
Nach der Vermessung wird ein Teilungsplan erstellt, der die bestehenden und neuen Grundstücksgrenzenfesthält. Dieser Plan bildet die Grundlage für eine rechtssichere Grundbucheintragung. - Behördliche Genehmigung:
Je nach Bundesland sind unterschiedliche Genehmigungen In Wien ist hierfür die Magistratsabteilung 64 (MA 64) zuständig. - Grundbuchseintragung und gesetzliche Fristen:
Für die grundbücherliche Teilung ist eine Bescheinigung des Vermessungsamts notwendig. Diese darf bei der Antragstellung beim Grundbuchsgericht nicht älter als 18 Monate sein.
Wichtige Faktoren bei der Parzellierung:
- Gesetzliche Teilungsbeschränkungen der Bundesländer beachten
- Öffentliche Erschließung sicherstellen (z. B. Straßenanbindung)
- Aktuelle Fristen für behördliche Genehmigungen und Grundbucheintragungen einhalten
Die Parzellierung ist ein zentraler Schritt bei der Erschließung und Nutzung von Grundstücken, sei es für Bauprojekte, Immobilienverkäufe oder Erbteilungen.
Parzellierung / Grundstücksteilung: Definition, Ablauf und gesetzliche Vorgaben
Die Parzellierung bezeichnet die Veränderung der Grundstücksgrenzen durch Teilung oder Zusammenlegung. Dabei müssen sowohl die gesetzlichen Teilungsbeschränkungen der jeweiligen Bundesländer als auch weitere Aspekte wie die Anbindung an das öffentliche Gut bei der Schaffung von Bauplätzen berücksichtigt werden.
Ablauf einer Parzellierung
- Vermessung durch einen Geometer:
Eine Grundstücksteilung oder Flächenvereinigung beginnt mit einer präzisen Vermessung durch einen befugten Geometer (befugter Sachverständiger für Vermessungswesen, der präzise Grundstücksvermessungendurchführt). - Erstellung eines Teilungsplans:
Nach der Vermessung wird ein Teilungsplan erstellt, der die bestehenden und neuen Grundstücksgrenzenfesthält. Dieser Plan bildet die Grundlage für eine rechtssichere Grundbucheintragung. - Behördliche Genehmigung:
Je nach Bundesland sind unterschiedliche Genehmigungen In Wien ist hierfür die Magistratsabteilung 64 (MA 64) zuständig. - Grundbuchseintragung und gesetzliche Fristen:
Für die grundbücherliche Teilung ist eine Bescheinigung des Vermessungsamts notwendig. Diese darf bei der Antragstellung beim Grundbuchsgericht nicht älter als 18 Monate sein.
Wichtige Faktoren bei der Parzellierung:
- Gesetzliche Teilungsbeschränkungen der Bundesländer beachten
- Öffentliche Erschließung sicherstellen (z. B. Straßenanbindung)
- Aktuelle Fristen für behördliche Genehmigungen und Grundbucheintragungen einhalten
Die Parzellierung ist ein zentraler Schritt bei der Erschließung und Nutzung von Grundstücken, sei es für Bauprojekte, Immobilienverkäufe oder Erbteilungen.