Sachverständiger

Definition und Merkmale eines Sachverständigen gemäß § 1299 ABGB

Ein Sachverständiger ist jede Person, die ein Amt, Handwerk oder Gewerbe ausübt, für das besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind. Das Gesetz sieht für Sachverständige erhöhte Sorgfaltspflichten und eine erweiterte Haftung vor. Im Folgenden erklären wir, welche Kriterien einen Sachverständigen auszeichnen und worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten.

1. Spezialwissen und besondere Fähigkeiten

Ein Sachverständiger verfügt über vertiefte Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet, die durch eine spezielle Ausbildung oder langjährige (Berufs-) erfahrung erworben wurden. Diese Expertise ermöglicht es dem Sachverständigen, fundierte Gutachten und Analysen zu erstellen, die weit über das Wissen einer durchschnittlichen Person hinausgehen.

2. Erhöhte Sorgfaltspflicht

Sachverständige müssen eine höhere Sorgfalt an den Tag legen als gewöhnliche Fachleute. Ihre Tätigkeit unterliegt strengeren Anforderungen, und sie sind verpflichtet, ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten gewissenhaft einzusetzen. Fehler, die einer durchschnittlichen Person möglicherweise verziehen würden, gelten bei einem Sachverständigen als fahrlässig, wenn sie auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind.

3. Haftung eines Sachverständigen

Sachverständige haften für Schäden, die durch fehlerhafte Auskünfte, Beratungen oder Gutachten entstehen. Diese Haftung greift, wenn nachgewiesen wird, dass der oder die Sachverständige seine spezielle Expertise nicht ordnungsgemäß angewendet hat. Dies bedeutet, dass Sachverständige für fachliche Mängel in vollem Umfang zur Verantwortung gezogen werden können.

4. Maßstab der Sorgfalt

Die Sorgfaltspflicht eines Sachverständigen orientiert sich am Fachwissen eines durchschnittlichen Experten in der jeweiligen Branche. Maßgeblich ist nicht nur das individuelle Wissen des Sachverständigen, sondern auch, was ein kompetenter Fachmann in der gleichen Situation wissen und tun würde.

Spezifika bei der Erstellung von Liegenschaftsbewertungsgutachten

Ein Liegenschaftsbewertungsgutachten kann theoretisch von jeder Person erstellt werden. Allerdings haftet der Ersteller für die Richtigkeit und Einhaltung der Sorgfaltspflicht, die für ausgebildete Sachverständige gilt. Wenn ein Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens benötigt wird, muss dieses jedoch von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt werden.

Was ist ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger?

Hierbei handelt es sich um Experten, die nach einem umfangreichen Zertifizierungsverfahren in die Gerichtssachverständigenliste (sdgliste.justiz.gv.at) eingetragen werden. Voraussetzungen sind der Nachweis besonderer Fähigkeiten, mehrjährige Berufserfahrung und das Bestehen einer Prüfung. Die Eintragung gilt zunächst für fünf Jahre und kann bei Erfüllung der Anforderungen um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Gerichtsgutachten vs. Privatgutachten

Gutachten, die von gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, unterliegen strengeren Anforderungen als Privatgutachten, wie etwa die Bindung an den gerichtlichen Auftrag, festgelegte Fristen und eine Gebührenobergrenze gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz.