Urkundensammlung

Die Urkundensammlung im österreichischen Grundbuch: Ein umfassender Überblick

Die Urkundensammlung ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Grundbuchs. Hier werden alle Urkunden und Dokumente, die im Zuge eines Grundbuchgesuchs eingereicht werden, sorgfältig nummeriert und archiviert. Jedes Grundbuchsgericht führt eine solche Sammlung, in der die Urkunden mit einer Tagebuchzahl sowie dem jeweiligen Kalenderjahr versehen werden. Diese Nummerierung beginnt jedes Kalenderjahr erneut bei 1.
Die Sammlung der Urkunden bildet gemeinsam mit dem Hauptbuch das Herzstück des Grundbuchsystems und hat eine lange, historisch gewachsene Tradition. Vor der Einführung des elektronischen Urkundenarchivs wurden alle Dokumente zu den jeweiligen Grundbuchseinträgen in Papierform gesammelt und in Büchern gebunden.

In der Urkundensammlung sind beispielsweise folgende Dokumente hinterlegt:

  • A2-Blatt: Grundabteilungspläne, Denkmalschutzbescheide.
  • B-Blatt: Eigentumsübertragungsurkunden wie Kaufverträge, Schenkungsverträge, Sacheinlageverträge sowie Dokumente zu Namensänderungen, Heiratsurkunden, Bestellung eines Erwachsenenvertreters sowie Wohnungseigentumsverträge und Nutzwertgutachten.
  • C-Blatt: Servitutsbestellungsverträge, Verträge über Dienstbarkeiten, Pfandurkunden.

Diese Urkunden sind öffentlich einsehbar und können bequem über digitale Plattformen wie IMMObase abgerufen werden. Dank unserer digitalen Lösungen ist der Zugriff auf diese wichtigen Informationen schneller und effizienter als je zuvor.

Die Urkundensammlung im österreichischen Grundbuch: Ein umfassender Überblick

Die Urkundensammlung ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Grundbuchs. Hier werden alle Urkunden und Dokumente, die im Zuge eines Grundbuchgesuchs eingereicht werden, sorgfältig nummeriert und archiviert. Jedes Grundbuchsgericht führt eine solche Sammlung, in der die Urkunden mit einer Tagebuchzahl sowie dem jeweiligen Kalenderjahr versehen werden. Diese Nummerierung beginnt jedes Kalenderjahr erneut bei 1.
Die Sammlung der Urkunden bildet gemeinsam mit dem Hauptbuch das Herzstück des Grundbuchsystems und hat eine lange, historisch gewachsene Tradition. Vor der Einführung des elektronischen Urkundenarchivs wurden alle Dokumente zu den jeweiligen Grundbuchseinträgen in Papierform gesammelt und in Büchern gebunden.

In der Urkundensammlung sind beispielsweise folgende Dokumente hinterlegt:

  • A2-Blatt: Grundabteilungspläne, Denkmalschutzbescheide.
  • B-Blatt: Eigentumsübertragungsurkunden wie Kaufverträge, Schenkungsverträge, Sacheinlageverträge sowie Dokumente zu Namensänderungen, Heiratsurkunden, Bestellung eines Erwachsenenvertreters sowie Wohnungseigentumsverträge und Nutzwertgutachten.
  • C-Blatt: Servitutsbestellungsverträge, Verträge über Dienstbarkeiten, Pfandurkunden.

Diese Urkunden sind öffentlich einsehbar und können bequem über digitale Plattformen wie IMMObase abgerufen werden. Dank unserer digitalen Lösungen ist der Zugriff auf diese wichtigen Informationen schneller und effizienter als je zuvor.

Die Urkundensammlung im österreichischen Grundbuch: Ein umfassender Überblick

Die Urkundensammlung ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Grundbuchs. Hier werden alle Urkunden und Dokumente, die im Zuge eines Grundbuchgesuchs eingereicht werden, sorgfältig nummeriert und archiviert. Jedes Grundbuchsgericht führt eine solche Sammlung, in der die Urkunden mit einer Tagebuchzahl sowie dem jeweiligen Kalenderjahr versehen werden. Diese Nummerierung beginnt jedes Kalenderjahr erneut bei 1.
Die Sammlung der Urkunden bildet gemeinsam mit dem Hauptbuch das Herzstück des Grundbuchsystems und hat eine lange, historisch gewachsene Tradition. Vor der Einführung des elektronischen Urkundenarchivs wurden alle Dokumente zu den jeweiligen Grundbuchseinträgen in Papierform gesammelt und in Büchern gebunden.

In der Urkundensammlung sind beispielsweise folgende Dokumente hinterlegt:

  • A2-Blatt: Grundabteilungspläne, Denkmalschutzbescheide.
  • B-Blatt: Eigentumsübertragungsurkunden wie Kaufverträge, Schenkungsverträge, Sacheinlageverträge sowie Dokumente zu Namensänderungen, Heiratsurkunden, Bestellung eines Erwachsenenvertreters sowie Wohnungseigentumsverträge und Nutzwertgutachten.
  • C-Blatt: Servitutsbestellungsverträge, Verträge über Dienstbarkeiten, Pfandurkunden.

Diese Urkunden sind öffentlich einsehbar und können bequem über digitale Plattformen wie IMMObase abgerufen werden. Dank unserer digitalen Lösungen ist der Zugriff auf diese wichtigen Informationen schneller und effizienter als je zuvor.