Veräußerungs- und Belastungsverbot
Veräußerungs- und Belastungsverbot
Veräußerungs- und Belastungsverbot in Österreich – Bedeutung, Eintragung und rechtliche Grundlagen
Das Veräußerungsverbot und Belastungsverbot ist eine im Grundbuch eingetragene Beschränkung, die es dem Eigentümer einer Liegenschaft oder eines Grundstücks untersagt, diese ohne die Zustimmung einer bestimmten Person oder Institution zu verkaufen oder mit Rechten wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten zu belasten. Diese Regelung dient in vielen Fällen dem Schutz von Angehörigen, insbesondere im Rahmen von Schenkungen oder Familienübertragungen, um sicherzustellen, dass die Immobilie nicht ohne Rücksprache weiterveräußert oder belastet wird.
Eintragung des Veräußerungs- und Belastungsverbots
Das Veräußerungsverbot und Belastungsverbot wird im C-Blatt (Lastenverzeichnis) des Grundbuchs eingetragen. Dadurch wird es für Dritte ersichtlich und kann nur mit Zustimmung der berechtigten Person oder Institution aufgehoben oder geändert werden.
- Sichert die Immobilie gegen ungewollte Veräußerung oder Belastung ab.
- Gilt ausschließlich für den eingetragenen Eigentümer.
- Eintragung im Grundbuch macht das Verbot für alle Beteiligten bindend.
Arten des Veräußerungs- und Belastungsverbots
Ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot kann entweder vertraglich oder gesetzlich begründet sein:
1. Vertragliches Veräußerungs- und Belastungsverbot
- Wird zwischen Privatpersonen oder Unternehmen vereinbart.
- Muss im Grundbuch eingetragen werden, um für Dritte wirksam zu sein.
- Nur zwischen Familienmitgliedern rechtswirksam (z. B. bei Schenkungen oder Erbregelungen).
2. Gesetzliches Veräußerungs- und Belastungsverbot
- Wird von Behörden oder im öffentlichen Interesse festgelegt.
- Häufig in Verbindung mit gefördertem Wohnbau oder zum Schutz von Sozialwohnungen.
- Kann durch Gesetz vorgegeben sein und ist nicht an private Vereinbarungen gebunden.
Wann erlischt das Veräußerungs- und Belastungsverbot?
Grundsätzlich bindet das Verbot nur den ersten Eigentümer und erlischt spätestens mit dessen Tod, sofern keine anderslautende Regelung besteht. In speziellen Fällen kann es jedoch durch gerichtliche Entscheidung oder mit Zustimmung der berechtigten Person vorzeitig aufgehoben werden.
Warum ist das Veräußerungs- und Belastungsverbot wichtig?
Das Veräußerungsverbot und Belastungsverbot in Österreich dient als rechtliches Schutzinstrument, um eine ungewollte Veräußerung oder Belastung einer Immobilie zu verhindern. Besonders bei Schenkungen, Erbschaften und gefördertem Wohnbau spielt es eine zentrale Rolle. Durch die Eintragung im C-Blatt des Grundbuchs ist es für Dritte sichtbar und rechtlich bindend.