Verkehrswert/Marktwert
Verkehrswert / Marktwert bei Liegenschaftsbewertungen: Definition und Bedeutung
In der Immobilienbewertung tauchen häufig die Begriffe Verkehrswert und Marktwert auf, die synonym verwendet werden. Doch was genau bedeuten sie?
Verkehrswert / Marktwert: Gesetzliche Definition
Laut dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) wird der Verkehrswert als jener Preis definiert, der im redlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung der Immobilie üblicherweise erzielt werden kann. Wichtige Details hierbei sind, dass persönliche Vorlieben oder ideelle Wertzuschreibungen einzelner Personen bei der Ermittlung des Verkehrswertes unberücksichtigt bleiben.
Ergänzende Bestimmungen laut ÖNORM B 1802-1
Die ÖNORM B 1802-1 erweitert diese Definition: Der Marktwert einer Immobilie berücksichtigt zusätzlich, dass der Verkauf nach einem angemessenen Vermarktungszeitraum und auf Basis aktueller Marktpreise erfolgen sollte. Käufer:in und Verkäufer:in müssen dabei sachkundig, umsichtig und ohne Zwang handeln.
Höchste und beste Nutzung
Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Bewertung des Verkehrswertes ist die Berücksichtigung der höchsten und besten Nutzung der Immobilie. Das bedeutet, dass der Verkehrswert immer auf der Nutzung basiert, die rechtlich zulässig ist und zum maximalen Verkaufserlös zum Bewertungsstichtag führen würde.
Zusammengefasst: Der Verkehrswert bzw. Marktwert ist ein objektiver, auf den Marktbedingungen basierender Wert einer Immobilie. Er wird durch verschiedene Faktoren wie Vermarktungszeitraum, Marktpreise und höchste Nutzung bestimmt, ohne persönliche Wertschätzungen zu berücksichtigen.
Verkehrswert / Marktwert bei Liegenschaftsbewertungen: Definition und Bedeutung
In der Immobilienbewertung tauchen häufig die Begriffe Verkehrswert und Marktwert auf, die synonym verwendet werden. Doch was genau bedeuten sie?
Verkehrswert / Marktwert: Gesetzliche Definition
Laut dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) wird der Verkehrswert als jener Preis definiert, der im redlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung der Immobilie üblicherweise erzielt werden kann. Wichtige Details hierbei sind, dass persönliche Vorlieben oder ideelle Wertzuschreibungen einzelner Personen bei der Ermittlung des Verkehrswertes unberücksichtigt bleiben.
Ergänzende Bestimmungen laut ÖNORM B 1802-1
Die ÖNORM B 1802-1 erweitert diese Definition: Der Marktwert einer Immobilie berücksichtigt zusätzlich, dass der Verkauf nach einem angemessenen Vermarktungszeitraum und auf Basis aktueller Marktpreise erfolgen sollte. Käufer:in und Verkäufer:in müssen dabei sachkundig, umsichtig und ohne Zwang handeln.
Höchste und beste Nutzung
Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Bewertung des Verkehrswertes ist die Berücksichtigung der höchsten und besten Nutzung der Immobilie. Das bedeutet, dass der Verkehrswert immer auf der Nutzung basiert, die rechtlich zulässig ist und zum maximalen Verkaufserlös zum Bewertungsstichtag führen würde.
Zusammengefasst: Der Verkehrswert bzw. Marktwert ist ein objektiver, auf den Marktbedingungen basierender Wert einer Immobilie. Er wird durch verschiedene Faktoren wie Vermarktungszeitraum, Marktpreise und höchste Nutzung bestimmt, ohne persönliche Wertschätzungen zu berücksichtigen.