Was ist das Österreichische Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle Grundstücke in Österreich sowie an ihnen bestehende (dingliche) Rechte eingetragen werden. Es wird von den Bezirksgerichten des Landes geführt.
Was steht im Grundbuch?
Eigentum: Wem gehört die Liegenschaft?
Das Eigentum bestimmt, wem eine Liegenschaft gehört.
Miteigentum: Gehört die gesamte Liegenschaft mehr als einer Person?
Miteigentum besagt, dass eine gesamte Liegenschaft mehr als einer Person gehört. Alle Entscheidungen, die die gesamte Liegenschaft betreffen, müssen von allen EigentümerInnen gemeinsam getroffen werden.
Wohnungseigentum: Besteht eine reale Aufteilung der Liegenschaft zwischen den MiteigentümerInnen?
Beim Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform des Miteigentums, bei dem allen EigentümerInnen ein ganz konkretes Wohnungseigentumsobjekt zugeordnet wird. In der Regel sind das einzelne Wohnungen, Geschäftslokale und PKW-Stellplätze. Jede/r EigentümerIn kann über dieses Objekt alleine verfügen.
Baurecht: Darf jemand anderes auf dem Grundstück ein Bauwerk haben?
Das Baurecht ist das befristete Recht, ein Bauwerk auf einem fremden Grund zu bauen, zu nutzen und abzubrechen.
Pfandrecht: Ist das Grundstück oder eine Immobilie darauf mit einer Hypothek belastet?
Das Pfandrecht dient der Besicherung einer gültigen Forderung. Ein Beispiel: Beim Kauf einer Wohnung wird ein Kredit aufgenommen. Die Wohnung dient als Sicherheit für die kreditgebende Bank. Das heißt, sollte der Kreditbetrag nicht zurückgezahlt werden können, kann sich die Bank den Betrag durch den Verkauf der Wohnung zurückholen.
Dienstbarkeiten (Servitute): Welche Nutzungsrechte bestehen für die Liegenschaft?
Als Dienstbarkeiten oder Servitute werden Nutzungsrechte an einer Liegenschaft bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist das Wegnutzungsrecht.
Wer darf das Österreichische Grundbuch einsehen?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register mit klar definiertem Aufbau. Alle die wollen, können Einsicht nehmen. Ein Grund für die Einsichtnahme ist nicht erforderlich.
Dabei ist das Grundbuch unter anderem durch zwei wesentliche Grundsätze geprägt:
Eintragungsgrundsatz (Intabulationsprinzip)
Alle Rechtsänderungen, die eine Liegenschaft betreffen, können nur durch eine Eintragung ins Grundbuch erwirkt werden.
Vertrauensgrundsatz (Materielles Publizitätsprinzip)
Es kann darauf vertraut werden, dass die eingetragenen Fakten richtig und vollständig sind (sofern man nicht Kenntnis von abweichenden Umständen hat).