Wohnnutzfläche

Wohnnutzfläche gemäß der Bauordnung für Wien: Definition und Berechnung

Die Bauordnung für Wien definiert die Wohnnutzfläche als die gesamte Bodenfläche einer Wohnung, mit bestimmten Abzügen und Einschränkungen.

Was zählt dazu?

Die gesamte Bodenfläche einer Wohnung, abzüglich:

  • Wandstärken und deren Durchbrechungen.
  • Keller- und Dachbodenräume, sofern sie nicht für Wohnzwecke geeignet sind.
  • Treppen, Loggien, Balkone, Terrassen und andere Freiräume.

Einschränkungen:

  • Flächen mit einer Deckenhöhe von unter einem Meter gelten gemäß der Wiener Bauordnung als nicht nutzbar und werden daher nicht hinzu gezählt.

Die wichtigsten Unterschiede zur Nutzfläche, sowie weitere Informationen dazu, finden Sie hier in unserem Beitrag zur Nutzfläche. Um weitere Informationen zum Nutzwert zu erhalten, klicken Sie auf unseren Blogeintrag zum Nutzwert.

Wohnnutzfläche gemäß der Bauordnung für Wien: Definition und Berechnung

Die Bauordnung für Wien definiert die Wohnnutzfläche als die gesamte Bodenfläche einer Wohnung, mit bestimmten Abzügen und Einschränkungen.

Was zählt dazu?

Die gesamte Bodenfläche einer Wohnung, abzüglich:

  • Wandstärken und deren Durchbrechungen.
  • Keller- und Dachbodenräume, sofern sie nicht für Wohnzwecke geeignet sind.
  • Treppen, Loggien, Balkone, Terrassen und andere Freiräume.

Einschränkungen:

  • Flächen mit einer Deckenhöhe von unter einem Meter gelten gemäß der Wiener Bauordnung als nicht nutzbar und werden daher nicht hinzu gezählt.

Die wichtigsten Unterschiede zur Nutzfläche, sowie weitere Informationen dazu, finden Sie hier in unserem Beitrag zur Nutzfläche. Um weitere Informationen zum Nutzwert zu erhalten, klicken Sie auf unseren Blogeintrag zum Nutzwert.

Wohnnutzfläche gemäß der Bauordnung für Wien: Definition und Berechnung

Die Bauordnung für Wien definiert die Wohnnutzfläche als die gesamte Bodenfläche einer Wohnung, mit bestimmten Abzügen und Einschränkungen.

Was zählt dazu?

Die gesamte Bodenfläche einer Wohnung, abzüglich:

  • Wandstärken und deren Durchbrechungen.
  • Keller- und Dachbodenräume, sofern sie nicht für Wohnzwecke geeignet sind.
  • Treppen, Loggien, Balkone, Terrassen und andere Freiräume.

Einschränkungen:

  • Flächen mit einer Deckenhöhe von unter einem Meter gelten gemäß der Wiener Bauordnung als nicht nutzbar und werden daher nicht hinzu gezählt.

Die wichtigsten Unterschiede zur Nutzfläche, sowie weitere Informationen dazu, finden Sie hier in unserem Beitrag zur Nutzfläche. Um weitere Informationen zum Nutzwert zu erhalten, klicken Sie auf unseren Blogeintrag zum Nutzwert.