Wohnungseigentumsvertrag
Der Wohnungseigentumsvertrag: Grundlagen und wichtige Inhalte
Ein Wohnungseigentumsvertrag ist die Vereinbarung sämtlicher Miteigentümer, sich wechselseitig das ausschließliche Nutzungsrecht und die Verfügungsmacht über die jeweiligen Wohnungseigentumsobjekte einzuräumen.
Inhalt eines Wohnungseigentumsvertrags
Die wesentlichen Inhalte, die zur Begründung von Wohnungseigentum notwendig sind, umfassen:
- Definition und Zuordnung der Liegenschaftsanteile: Klare Angaben zu den Anteilen der Liegenschaft und deren Verbindung mit den Wohnungseigentumsobjekten.
- Wechselseitige Einräumungserklärung: Die Miteigentümer:innen erklären sich gegenseitig bereit, das dingliche Recht einzuräumen, eine Wohnung, sonstige selbständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz (ein Wohnungseigentumsobjekt) ausschließlich zu nutzen und darüber zu verfügen. Anders als beim schlichten Miteigentum ist das Nutzungs- und Verfügungsrecht hinsichtlich des zugeordneten Wohnungseigentumsobjekts daher unbeschränkt.
- Benützungsregelung der allgemeinen Teile: Der Vertrag sollte festlegen, wie die allgemeinen Teile der Liegenschaft genutzt werden. Das kann beispielsweise für Anbringung von Photovoltaik-Anlagen am Dach der Liegenschaft, der Herstellung und Pflege von Dach- oder Fassadenbegrünung oder Heizungsanlagen umfassen.
- Abweichende Regelungen: Im Wohnungseigentumsvertrag können abweichende Regelungen zur Aufteilung und Abrechnung der liegenschaftsbezogenen Aufwendungen, der Beitragshöhe zur Rücklage und dem Verwaltervertrag festgelegt werden. Diese sollten klar definiert sein, insbesondere wenn sie vom gesetzlichen vorgesehenen Umfang abweichen.
Im Zuge der Wohnungseigentumsbegründung wird der Wohnungseigentumsvertrag in die Urkundensammlung des zuständigen Bezirksgerichts aufgenommen, in dessen Gerichtssprengel die Liegenschaft fällt.
Über unser Produkt IMMObase können Wohnungseigentumsverträge mit der betreffenden Gerichtsnummer und Tagebuchzahl jederzeit abgerufen werden.